Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel
Die Richtlinien kannst du dir auch hier herunterladen.
Anträge und Bestimmungen zur Fördertätigkeit
Antragsberechtigt sind KjG Ortsgruppen und Kooperationen im Diözesanverband Freiburg sowie der Diözesanverband selbst.
Förderanträge können sowohl vor Projektbeginn wie auch nach der Durchführung beantragt werden.
Bei der Ausbezahlung von Fördermitteln vor Projektbeginn (Anschubfinanzierung) wird mit den Veranstaltern geregelt, dass bei einem Überschuss nach der Veranstaltung der Förderbetrag (in Abhängigkeit vom Überschuss) wieder zurückerstattet wird (Solidaritätsprinzip mit anderen Antragstellern).
Die Vergabe der Fördermittel wird für jedes beantragte Projekt nach den geltenden Förderkriterien bewertet und entsprechend in der Förderhöhe bestimmt.
Der Antrag wird mit dem aktuellen Antragsformular (sieht ganz unten) gestellt und per Mail an foerderverein@kjg-freiburg.de eingereicht.
Förderkriterien
Inhaltliche Kriterien für die Förderung eines Projektes, einer Aktion oder einer Veranstaltung:
- Besondere Bedeutung für die Ortsgruppe, die KjG Kooperation oder den Diözesanverband (z.B. Teambildung, Vernetzung, Vorhaben zur Gründung oder gegen die Auflösung von Ortsgruppen) ODER
- in besonderer Weise geeignet, neue Inhalte oder Arbeitsmethoden der verbandlichen Arbeit zu unterstützen ODER
- es ist eine inhaltliche Übereinstimmung / Verbindung mit dem derzeitigen verbandlichen Schwerpunkt und / oder den verbandlichen Grundlagen und Zielen ersichtlich ODER
- besonders öffentlichkeitswirksamer Charakter
Formale Kriterien für die Förderung eines Projektes, einer Aktion oder einer Veranstaltung:
- zeitliche Begrenzung UND
- öffentliche Förderung und ein angemessener Eigenanteil reichen zur Finanzierung nicht aus UND
- durch die Förderung darf kein finanzieller Gewinn erbracht werden (eine Anschubfinanzierung ist möglich)
Im Rahmen größerer Vorhaben (z.B. Großevents) können Teilprojekte gefördert werden (z.B. ein bestimmter Programmpunkt).
Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind
- Ferienfreizeiten (diese werden über andere öffentliche Zuschüsse gefördert)
- Regelmäßige Bildungsveranstaltungen (diese werden über andere öffentliche Zuschüsse gefördert)
- satzungsgemäße Konferenzen des Verbandes1
- Material für Gruppenstunden, Leitungsrunden etc. („Alltagsgeschäft“)
Sonderförderungen
Förderungen für Anschaffungen (technische Ausstattung, Zelte, Renovierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von Jugendräumen, …) sind grundsätzlich möglich.
Förderhöhe
- Anhand des Förderantrags und der finanziellen Möglichkeiten des Fördervereins beschließt der Vorstand des Fördervereins über die Höhe der Förderung.
- Die Förderhöhe je Beschluss beträgt in der Regel zwischen 20 und 2.000 EUR.
- Abweichungen hiervon sind nach Ermessen des Vorstandes und mit entsprechendem Vorstandsbeschluss möglich.
Hinweis zu Förderungen
Die Fördermittel ergeben sich hauptsächlich aus den jährlichen Beiträgen der Mitglieder.Unter Berücksichtigung der Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen der KjG und dem Förderverein von der Herbstdiözesankonferenz 1991 werden die vorgesehenen Fördermittel auf Antrag und nach Eingangsreihenfolge vergeben. Anträge, die auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel keine Zuwendungen mehr erhalten, werden automatisch auf die ersten Plätze des kommenden Jahres gesetzt.
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